Statement
Europarecht
01. Februar 2024

Arbeitgeber begrüßen deutsche Enthaltung bei EU-Lieferkettengesetz

Die Bundesregierung hat an diesem Donnerstag bekannt gegeben, dass sie sich bei der anstehenden Abstimmung im Europarat über die Einführung einer neuen EU-Richtlinie zur Lieferkettensorgfalt enthalten will. Dazu sagt Dr. Volker Schmidt, Hauptgeschäftsführer dieses Verbandes: 

„Mit der geplanten EU-Richtlinie droht unseren Unternehmen das nächste Bürokratie-Chaos. Schon das kostspielige deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz mit seinen ausufernden Rechtsanforderungen wird von der Wirtschaft als enorme Belastung empfunden. Eine zusätzliche, komplexere EU-Version würde der Wettbewerbsfähigkeit unserer global agierenden Unternehmen noch mehr schaden. Und das ausgerechnet in Zeiten einer sich zunehmend verschärfenden Strukturkrise der europäischen Industrie. Auch der niedersächsische Mittelstand ist auf einen rechtssicheren Außenhandel und funktionierende globale Wertschöpfungsketten angewiesen – insbesondere die mit dem EU-Gesetz verbundenen hohen Haftungsrisiken der Unternehmen für mögliche Verfehlungen, die sie selbst nicht einmal kontrollieren könnten, stellen alle Rechtsgrundsätze auf den Kopf und sind schlicht realitätsfern. Sie würden dazu führen, dass sich Unternehmen aus Ländern ganz zurückziehen oder ihre Lieferketten ausdünnen, mit fatalen Folgen für unsere Wettbewerbsfähigkeit. Unsere Wirtschaft benötigt endlich Bürokratie-Entlastung, das scheint immerhin einem Teil der Ampelkoalition inzwischen bewusst zu werden.“

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