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Kommunikation
27. März 2020

Soforthilfeprogramm der Stadt Hannover in der Corona-Krise

Maßnahmenpaket der Stadt Hannover in der Corona-Krise

Soforthilfeprogramm, verlorene Zuschüsse, Gewerbesteuer, Pachtzahlungen für städtische Gewerbeimmobilien

Liebe Mitglieder der AGV Hannover,

das Corona-Virus stellt unsere Unternehmen vor existentielle Herausforderungen. Wir als AGV Hannover haben beim Oberbürgermeister der Stadt Hannover darauf gedrungen, sich angesichts der größten wirtschaftlichen Krise seit Ende des 2. Weltkrieges, möglichst rasch mit den Vertretern der wichtigsten Wirtschaftsorganisationen zu beraten und ein Maßnahmenpaket vorzulegen, das unsere regionale Wirtschaft unterstützt. Ziel eines solchen Pakets muss die Sicherung des Wirtschaftsstandorts Hannover sein.

Die Stadt hat auf unsere Kritik reagiert und nicht nur einen Krisenstab einberufen, in dem die AGV Hannover vertreten ist, sondern in kürzester Zeit auch ein Soforthilfeprogramm vorgelegt, das 10 Millionen Euro umfasst. Die Gelder sollen als verlorene Zuschüsse an Gewerbetreibende vergeben werden.

Zu den Maßnahmen im Einzelnen:

1. Soforthilfeprogramm in Höhe von 10 Mio. Euro: Aus dem Hilfsprogramm sollen branchenunabhängig einmalige Zuschüsse an Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern gezahlt werden. Die Förderhöhe berechnet sich nach Zahl der Mitarbeiter:

  • Bis 5 Mitarbeiter: 3.000 Euro,
  • 5 bis 10 Mitarbeiter: 5.000 Euro,
  • 11 bis 50 Mitarbeiter: 15.000 Euro,
  • 51 bis 250 Mitarbeiter: 30.000 Euro.

Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme sind so unbürokratisch wie möglich:

1. Der Firmensitz muss im Stadtgebiet Hannover sein.
2. Das Unternehmen muss durch die Corona-Pandemie unmittelbar in eine existenzgefährdende wirtschaftliche Schieflage geraten sein (Stichdatum: 9. März 2020).
3. Die Notlage darf nicht durch die sonstigen Förder- oder Eigenmittel, vor allem nicht allein durch Zuschüsse oder sonstigen Hilfen ausgeglichen werden können. Das heißt: Eine Kombination mit anderen staatlichen Hilfen ist ausdrücklich möglich. Das Programm kann also kumulativ mit Landes- und Bundesmitteln in Anspruch genommen werden, solange ein Liquiditätsengpass besteht.
4. Achtung: Da der Fördertopf auf 10 Mio. Euro begrenzt ist, gilt das Windhundverfahren! Wir empfehlen sich so schnell wie möglich zu melden.

Zuständig für die Prüfung des Antrags, die Bewilligung und die Auszahlung ist der Fachbereich Finanzen der Landeshauptstadt Hannover. Die Anträge können ab Anfang kommender Woche online gestellt werden. Die Deadline ist am 30. April 2020. Die Hilfszahlung wird nach der Prüfung unmittelbar auf Ihr Konto überwiesen.

Was ist also konkret zu tun?

Anträge per Mail oder Papier sind nicht möglich und werden nicht berücksichtigt. Die Stadt macht es gleichwohl antragsstellenden Unternehmen möglichst einfach und unkompliziert. Füllen Sie einfach, den Online-Antrag aus, den Sie voraussichtlich ab Montag unter folgendem Link finden: https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Verwaltungen-Kommunen/Die-Verwaltung-der-Landeshauptstadt-Hannover/Dezernate-und-Fachbereiche-der-LHH/Finanz-und-Ordnungsdezernat/Fachbereich-Finanzen

Wenn Sie Rückfragen zu der Beantragung haben, kommen Sie gerne auf uns zu.

2. Gewerbesteuer:  Die Gewerbesteuer kann auf Antrag gestundet werden. Dies, so die Auskunft der Stadtkämmerei, soll unbürokratisch und binnen weniger Tage möglich sein. Eine Nicht-Erhebung der Gewerbesteuer scheint derzeit mangels Rechtsgrundlage nicht möglich.

Als Antrag nutzen Sie bitte die „Vorlage zur Beantragung von Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus“, die auf der Homepage des niedersächsischen Finanzministeriums zum Download bereitsteht: https://lstn.niedersachsen.de/download/153309/Vorlage_zur_Beantragung_von_Steuererleichterungen_aufgrund_der_Auswirkungen_des_Coronavirus.pdf

Den Antrag schicken Sie anschließend bitte per Fax oder Brief an Ihr zuständiges Finanzamt. Die Kontaktdaten finden Sie unter folgendem Link: https://lstn.niedersachsen.de/steuer/finanzaemter/finanzaemter-in-niedersachsen-66958.html

Bitte beachten Sie, dass der E-Mail-Verkehr mit der niedersächsischen Steuerverwaltung derzeit sehr eingeschränkt ist.

3. Pachtzahlungen: Auch bei Pachtzahlungen von Gewerbetreibenden, die infolge von Corona massive Umsatzeinbrüche nachweisen können, ist bei der Stadt Hannover als Liegenschaftseigentümer eine Stundung der Pacht möglich. Eine komplette Aussetzung der Pachterhebung für den Krisenzeitraum, das heißt auch rückwirkend ab 1. März 2020, wird gegenwärtig von der Stadt abgelehnt. Nach unserem Eindruck scheint mit Fortdauer der Krise aber auch dies nicht ausgeschlossen. Eine endgültige Entscheidung der Stadt scheint hier noch nicht getroffen zu sein. Denn eines ist klar: Ausgefallene Umsätze in Gastronomie und Hotel können nicht nachgeholt werden.

Bitte informieren Sie uns, wenn Sie konkret betroffen sind und schildern Sie uns Ihren Fall an algermissen@agv-hannover.de. Ihre Erfahrungen sind sehr wertvoll für unsere Arbeit. Wir setzen uns für Sie ein!

Ansprechpartner

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